In einigen Ländern der EU wird die Präimplantationsdiagnostik praktiziert. Bislang galt das Verfahren in Deutschland jedoch als gesetzlich nicht zulässig, obwohl diesbezüglich keine rechtlich eindeutige Regelung existiert.
Lediglich die Pränataldiagnostik, also die Untersuchung des Kindes im Mutterleib, war möglich.
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs änderte dies kürzlich. Ein Berliner Arzt statuierte ein Exempel, indem er sich selbst anzeigte. Er hatte das Verfahren in seiner Klinik erfolgreich eingesetzt. Ziel der Aktion war, die juristische Lage in Deutschland eindeutig zu klären.
Er erzielte schließlich einen Freispruch mit der Begründung des Gerichts, dass die PID erlaubt sei, wenn von schweren genetischen Schäden auszugehen ist. Es ist folglich nicht mehr strafbar, genetische Untersuchungen an im Reagenzglas erzeugten Embryos vorzunehmen bevor diese in die Gebärmutter eingesetzt werden, sofern das Risiko schwerwiegender gesundheitlicher Schäden vorliegt. Ob sich diese Situation durch ein neues Gesetz in naher Zukunft ändern wird, bleibt abzuwarten.