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Bundeskabinett genehmigt Erbguttests an Embryonen ab 2014

Erbguttests bei künstlicher Befruchtung dürfen ab 2014 durchgeführt werden. Das Bundeskabinett hat die Durchführung von Erbgutests unter Zuhilfenahme der Präimplantationsdiagnostik (PID) per Beschluss erlaubt. Anwendung der PID nur innerhalb enger Grenzen Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen innerhalb eines eng gesteckten Rahmens gegeben sein. Bevor der Entwurf von …

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